Verleihbedingungen für das Medienzentrum Pforzheim-Enzkreis
Die aktuellen Verleihbedingungen für das Medienzentrum Pforzheim-Enzkreis können dem folgenden PDF oder Textfeld entnommen werden:
Grundlagen der Nutzung:
Das Medienzentrum verleiht Medien und Geräte für die medienpädagogische Bildungsarbeit innerhalb der Stadt Pforzheim und des Enzkreises. Seine Aufgaben sind im Landesmedienzentrengesetz und in einer Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis geregelt. Medien und Geräte dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung außerhalb der Stadt Pforzheim und des Enzkreises genutzt werden.
Grundsätzlich werden Medien und Geräte nur an volljährige Personen abgegeben.
Bitte bringen Sie zur Abholung der Geräte/ Medien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Folgendes mit:
- Pädagogische Lehr- und Fachkräfte: eine Berechtigung Ihrer Institution.
- Bei gemeinnützigen Institutionen eine Kopie des Freistellungsbescheids des Finanzamtes (erhältlich beim Kassenwart oder Vorstand).
- Studierende der FH Pforzheim benötigen eine Einverständniserklärung des zuständigen Dozenten und ihren Studentenausweis. (Das Formular ist unter www.medienzentrum-enzkreis.de eingestellt.)
- Schüler*innen sowie Student*innen müssen eine Einverständniserklärung der Lehrkraft vorlegen, auf deren Namen die Medien und Geräte gebucht werden. (Das Formular ist unter www.medienzentrum-enzkreis.de eingestellt.)
Mit Ihrer Unterschrift bei der Abholung akzeptieren Sie die Verleihbedingungen.
Sie können Geräte und Medien bei uns ausleihen, wenn Sie:
- An einer öffentlichen Schule (inkl. Hort) unterrichten
- An einer Privatschule tätig sind, die als Ersatz für öffentliche Schulen anerkannt ist
- Für einen Kindergarten, eine Kindertageseinrichtung ausleihen
- Für eine Gemeinde im Enzkreis eine kostenlose Veranstaltung durchführen
- Feuerwehr
- Sonstige Privatschulen, die den jährlichen Beitrag an das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg leisten
- Alle in der Weiterbildung tätigen Institutionen, die vom Land Baden-Württemberg entsprechend der Richtlinien des Gesetzes zur Förderung der Weiterbildung gefördert werden
- Anerkannte Kirchen und ihre Einrichtungen
- Gemeinnützige Träger der Jugend-, Erwachsenen-, Alten-, Kranken- und Gefangenenarbeit
- Andere Behörden und öffentliche Institutionen auf Kreis-, Stadt- oder Landesebene
Berechtigungen und Nutzung SESAM-Mediathek:
Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher erhalten einen Zugang zur Onlinebuchung und zur Nutzung der SESAM-Mediathek über die Webseite www.sesam.lmz-bw.de bzw. Lehrkräfte auch mit ihrer @bw.schule eMail-Adresse über das Portal www.bw.schule/login.
Privatschulen erhalten eingeschränkten Zugang zur SESAM-Mediathek. Sobald der Privatschulbeitrag (wird über das LMZ abgewickelt) entrichtet wurde, ist der volle Zugriff auf die SESAM-Mediathek freigeschaltet.
Die Nutzung der SESAM-Mediathek umfasst nicht die öffentliche, nicht-kommerzielle Vorführung. Im Einzelfall kann es möglich sein, dass Anbieter/Rechteinhaber der öffentlichen Vorführung zustimmen. Dies muss aber in jedem Einzelfall dort von Ihnen angefragt werden. Unter Umständen haben die Anbieter auch für solche Veranstaltungen spezielle Tarife. Dies geschieht losgelöst und unabhängig von der SESAM-Mediathek.
Fristen:
Medien können nach Absprache und Verfügbarkeit mehrwöchig entliehen werden; der Geräteverleih erfolgt tageweise.
Die vom Medienzentrum festgesetzte Frist ist verbindlich. Sie können diese schriftlich, telefonisch oder persönlich verlängern, wenn keine anderweitige Reservierung vorliegt.
Medien und Geräte können - sofern verfügbar - zu einem Wunschtermin reserviert werden. Wir können Ihnen die Bereitstellung jedoch nicht garantieren.
Pflichten der Nutzer:
Medien und Geräte müssen pfleglich behandelt, fristgerecht, vollständig, funktionsfähig und in sauberem Zustand zurückgegeben werden:
- Sortieren Sie Diareihen wieder in der richtigen Reihenfolge ein.
- Kontrollieren Sie, ob Geräte, Spiele und Medienpakete vollständig sind.
- Schriftliches Begleitmaterial ist Bestandteil des Mediums/Gerätes und muss unbedingt zurückgegeben werden.
- Melden Sie uns Mängel und Schäden sofort, spätestens bei der Rückgabe.
Es gilt das Urheberrecht.
Sie dürfen die entliehenen Medien nicht kopieren oder in anderer Weise verändern.
Bevor Sie Medien von Kolleginnen und Kollegen abholen, zurückbringen lassen bzw. in Ihrer Einrichtung weitergeben, müssen Sie dies mit uns absprechen.
Bitte beachten Sie, dass Geräte aus Haftungsgründen nicht weitergegeben werden dürfen.
Sie persönlich, beziehungsweise die Einrichtung, für die Sie entleihen, haften von der Abholung bis zur Rückgabe (auch durch Boten) für alle Schäden (außer für gewöhnlichen technischen Verschleiß) und Verluste. Dies gilt auch für einzelne Teile.
Bei Verlust oder Beschädigung muss die Neubeschaffung oder Reparatur über das Medienzentrum erfolgen.
Werden GEMA-Gebühren fällig, müssen Sie bzw. der Veranstalter diese direkt mit der GEMA abrechnen. Sie sind auch nicht durch das öffentliche Vorführrecht abgegolten.
Sie dürfen die entliehenen Geräte nur zur Vorführung von Medien nutzen, die Sie legal erworben haben oder für deren Nutzung Sie berechtigt sind.
Bei einem Verstoß gegen die Verleihbedingungen können wir Sie vom Verleih ausschließen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pforzheim.
Entgeltverzeichnis für das Medienzentrum Pforzheim-Enzkreis
Unsere Medien dürfen nur unentgeltlich vorgeführt werden.
Da Sie von den Entleihgebühren befreit sind, weisen wir Sie darauf hin, dass mit Veranstaltungen kein kommerzieller Zweck verfolgt und kein Eintritt erhoben werden darf. Die jeweiligen Vorführungs- und Öffentlichkeitsrechte sind zu beachten (für die Nutzung von Online-Medien siehe unter SESAM-Berechtigungen).
Bei verspäteter Rückgabe fallen Säumniszuschläge an.
Sie betragen ab der nicht beachteten zweiten Mahnung 5,00 Euro pro Mahnung zuzüglich 1,00 Euro für jeden Tag der Überschreitung der Leihfrist.
Ab der nicht beachteten dritten Mahnung wird zusätzlich eine Verwaltungskostenpauschale von 8,00 Euro je Mahnung erhoben und die Institution gesperrt.
Mahnungsfristen:
Erinnerung: ab dem 1. versäumten Rückgabetag
1. Mahnung: ab dem 4. versäumten Rückgabetag
2. Mahnung: ab dem 10. versäumten Rückgabetag
3. Mahnung: ab dem 16. versäumten Rückgabetag
Diese privat-rechtlichen Regelungen gelten für das Medienzentrum Pforzheim-Enzkreis.